Aufnahmebedingungen
     

Anerkennung und Stipendien

Die Praktikumserfahrung wird in der Regel von den Ausbildungsinstitutionen für soziale Berufe angerechnet.

Einige Kantone anerkennen das Sozialjahr als stipendienberechtigtes Zwischenjahr. Nähere Auskünfte über Stipendien erteilt die Abteilung für Ausbildungsbeiträge der Kantonalen Erziehungsdirektionen.

 

Aufnahmebedingungen und -verfahren

Für ein erfolgreiches Sozialjahr musst du die obligatorische Schulpflicht (Schulstoff 9. Schuljahr) erfüllt haben. Vor allem solltest du motiviert und interessiert sein für die Arbeit mit Menschen.

Nach der Anmeldung laden wir dich zu einem Aufnahmegespräch ein. Dabei klären wir Motivation, Interesse und deine soziale Erfahrung ab. Die Gespräche werden ab Herbst laufend durchgeführt, sodass du mit einem raschen Entscheid rechnen kannst.